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Hausverwaltung: Verwaltung von Wohngebäuden in der Immobilienwirtschaft

Die Hausverwaltung nimmt einen wichtigen Stellenwert in der Immobilienwirtschaft ein und kümmert sich um die Verwaltung von unterschiedlichen Wohngebäuden. Das können vermietete Eigentumswohnungen, Wohnanlagen, Wohnhäuser oder Gewerbeobjekte sein. Oftmals wird der Begriff mit dem des Hausmeisters verwechselt. Bei der Hausverwaltung, wie der Richard E. Maier GmbH, handelt es sich allerdings um eine administrative Tätigkeit. Hausmeister hingegen verrichten überwiegend Handwerkerleistungen und sind meist bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister angestellt. Für die Verwaltung von Mietobjekten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend notwendig. Außerdem gibt es keinen gesetzlichen Aufgabenkatalog, der die Aufgaben der Verwaltungstätigkeit aufzeigt. Die Aufgaben der Verwaltung ergeben sich somit aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung mit dem Mieteigentümer. Unterschieden wird zwischen der technischen und der kaufmännischen Verwaltung. Bei der technischen Verwaltung werden unterschiedliche Einrichtungen kontrolliert. Darunter unter anderem Aufzüge, Heizungen und Klingelanlagen. Dasselbe gilt auch für wichtige Instandhaltungsmaßnahmen. Sollte hier ein Bedarf bestehen, werden diese in der Regel auch direkt von der zuständigen Verwaltung durchgeführt. Das ist auch bei Modernisierungen der Fall. Diese erfolgen jedoch meist erst nach Rücksprache mit dem Eigentümer. Weitere Aufgaben im technischen Verwaltungsbereich sind die Überwachung von Dienstleistern (z. B. Gärtnern, Hausmeistern und Reinigungskräften) und die Neuvermietung.   

Die kaufmännische Verwaltung ist nicht weniger bedeutend. Auch diese spielt im Bereich der Hausverwaltung eine wichtige Rolle. Eine Aufgabe ist hier das Vereinnahmen und Verwalten von Mieteinkünften sowie das Anpassen von Mieten bei Staffel- oder Indexvereinbarungen. Hinzukommt das Gestalten und Verhandeln von Mietverträgen. Sogar das Erstellen der jährlichen Nebenkostenabrechnung, die Prüfung von monetären Vorgängen und die Führung von Mieter- und Objektakten fallen in den Bereich der kaufmännischen Verwaltung. Generell umfasst diese eine Vielzahl an Tätigkeiten, die der Buchführung zuzuordnen sind. Außerdem müssen unterschiedliche Dienstleister beauftragt und bezahlt werden. Sogar eine Budget- und Wirtschaftsplanung kann in den Bereich der kaufmännischen Verwaltung fallen. Bei Gewerbeimmobilien ist zudem in vielen Fällen eine Nachbewertung erwünscht. Eine solche erfolgt beispielsweise im Rahmen von Verkehrswerteermittlungen. Die Verwaltung gewerblicher Immobilien wird jedoch gesondert behandelt.   

In Deutschland ist die Tätigkeit von Hausverwaltern nicht von bestimmten Qualifikationen abhängig. Es gibt jedoch Ausbildungsmöglichkeiten, um die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben und bei Bewerbungen bessere Chancen zu haben. Interessant ist hierbei unter anderem eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Dessen Tätigkeit kommt dem des Hausverwalters am nächsten. Neben einer Ausbildung können zum Erwerb von Qualifikationen auch Studiengänge absolviert werden. Diese sollten als Schwerpunkt Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement haben. Die Tätigkeit von Hausverwaltern wird als selbstständige/freiberufliche Tätigkeit anerkannt. Somit unterliegt sie nicht der Aufsicht des Gewerbeamtes, was auch beinhaltet, dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss. Lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt ist notwendig. Fakt ist, dass der Beruf des Hausverwalters eine attraktive Tätigkeit darstellt. Die finanziellen Aussichten sind gut und das Hinlegen einer erfolgreichen Karriere ist durchaus möglich.


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